Beispiele für Internetportale aus Sachsen, Rubrik Webdesign
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Content-Management-System für Portale
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rollimed GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen oder Geschäftsbeziehungen zwischen der Rollimed GmbH und dem Kunden. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rollimed GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
Kunden der Rollimed GmbH sind u.a. Krankenkassen, gesetzlich/privat Krankenversicherte, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. 1.2 Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Rollimed GmbH Gültigkeit.

2. Vertragsschluss

Die Angebote der Rollimed GmbH sind freibleibend. Die Preise sind in Euro ausgewiesen und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Lieferungen der Rollimed GmbH erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen. Der Vertrag kommt unabhängig von einer Bestätigung des Eingangs der Bestellung erst mit der Auslieferung der Ware zustande.

3. Auftragsabwicklung

3.1. Verhältnis gegenüber Krankenversicherten

3.1.1. Ein Auftrag entsteht mit Übergabe der Verordnung von dem Arzt, Patienten oder Sonstigen. an die Rollimed GmbH. Die Belieferung orientiert sich an den Vorgaben des behandelnden Arztes.
3.1.2. Die Außendienstmitarbeiter der Rollimed GmbH sind nicht ermächtigt, Vertragsbedingungen einzuräumen, die von diesen Bedingungen abweichen oder besondere Eigenschaften der Ware zusichern, wenn diese nicht ausdrücklich von der Herstellerfirma schriftlich bestätigt werden.

3.2. Verhältnis gegenüber Unternehmen und Verbrauchern

Warenbestellungen werden von der Rollimed GmbH schriftlich oder telefonisch nach Absprache getätigt und sind für die Rollimed GmbH nur verbindlich, soweit die Rollimed GmbH diese bestätigt bzw. die Ware übersandt bekommt.

4. Lieferung, Reklamation

4.1. Verhältnis gegenüber Krankenversicherten

4.1.1. Lieferungen der Produkte über die Rollimed GmbH an den Patienten erfolgen grundsätzlich an die auf der ärztlichen Verordnung angegebene Adresse.
4.1.2. Liefertermine sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist – unverbindlich. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist durch die Rollimed GmbH tritt Lieferverzug erst nach schriftlichem Setzen einer 4-wöchigen Nachfrist durch den Krankenversicherten mit der Erklärung ein, dass er die Annahme der Lieferung nach Ablauf dieser Frist ablehne. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Krankenversicherten ein Rücktrittsrecht zu; weitergehende Rechte, gleich welcher Art, insbesondere jeglicher Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Rollimed GmbH hat den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB wird ausgeschlossen.
4.1.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Rollimed GmbH – auch innerhalb des Verzuges – die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder im Falle einer auf die Dauer nicht zu behebenden Behinderung wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die Rollimed GmbH hergeleitet werden können. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Rollimed GmbH nicht zu vertreten hat und durch welche die Rollimed GmbH die Erbringung der Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel u.ä., einerlei, ob sie bei der Rollimed GmbH oder einem von der Rollimed GmbH eingesetzten Vor- oder Unterlieferanten eintreten.

4.2. Verhältnis gegenüber Großhändlern/Herstellern

4.2.1. Die Lieferungen der Großhändler/Hersteller erfolgen an die von der Rollimed GmbH genannten Lieferorte. Leistungs- und Erfolgsort ist hierbei der jeweils von der Rollimed GmbH benannte Lieferort. Teillieferungen sind zulässig, wenn die Rollimed GmbH zuvor zugestimmt hat.
4.2.2. Der Großhändler/Hersteller steht für die Beschaffung der für die Produkte erforderlichen Zulieferungen und Leistungen - auch ohne Verschulden - uneingeschränkt ein.
4.2.3. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung durch die Rollimed GmbH.
4.2.4. Im Falle begründeter Reklamationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware stehen, behält sich die GHD neben dem Anspruch auf Neulieferung mangelfreier Ersatzware gegen Rückgabe weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie aus jedem anderen tatsächlichen oder rechtlichen Grund vor.
4.2.5. Der Großhändler/Hersteller hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er/sie haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

4.3. Verhältnis gegenüber sonstigen Kunden

4.3.1. Sollte ein von der Rollimed GmbH zu lieferndes Produkt aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Produktionseinstellungen nicht mehr lieferbar sein und die Rollimed GmbH die bestellte Ware nicht unter zumutbaren Bedingungen beschaffen können, wird die Rollimed GmbH von der Lieferfrist befreit, wenn die Umstände erst nach Vertragsschluss eintreten und von der Rollimed GmbH nicht zu vertreten sind. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden erstattet. Sollte ein Produkt aus den bezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht lieferbar sein, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
4.3.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Macht die Rollimed GmbH von ihrem Recht auf Teillieferung Gebrauch, so setzt sie den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis.
4.3.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware richtet sich beim Versendungskauf nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.3.4. Angaben der Rollimed GmbH über die Lieferfrist sind unverbindlich.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Von der Rollimed GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, einschließlich der Nebenkosten wie etwaiger Verzugszinsen, Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten, auch aus früheren oder zukünftigen Lieferungen, Eigentum der Rollimed GmbH.
5.2. Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der Rollimed GmbH stehenden Waren zu geben.
5.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.

6. Zahlungsbedingungen, Zuzahlungen, Gefahrübergang

6.1. Verhältnis gegenüber Krankenversicherten

6.1.1. Die Rechnungsstellung erfolgt für gesetzlich Krankenversicherte gegenüber der Krankenkasse, für die privat Krankenversicherten unmittelbar gegenüber dem privat Krankenversicherten.
6.1.2. Bei der Rechnungsstellung wird die gesetzlich zu erhebende Zuzahlungspflicht gegenüber dem gesetzlich Krankenversicherten eingezogen.
6.1.3. Die Preise werden zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes berechnet.
6.1.4. Lieferungen können nur in kompletten Packungs-/Versandeinheiten ausgeführt werden.

6.2. Verhältnis gegenüber Großhändlern/Herstellern

6.2.1. Für die Berechnung gelten gegenüber den Großhändlern/Herstellern die vertraglich vereinbarten Preise.
6.2.2. Die Preise werden zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes berechnet.
6.2.3. Lieferungen werden nur in kompletten Packungs-/ Versandeinheiten angenommen.

6.3. Verhältnis gegenüber sonstigen Kunden

6.3.1. Lieferungen der Rollimed GmbH ist regelmäßig eine Rechnung beigefügt. Die Zahlung kann per Nachnahme, im Lastschriftverfahren oder mittels Überweisung erfolgen. Bei der Zahlung per Nachnahme fallen zusätzliche Gebühren an.
6.3.2. Einzugsermächtigungen durch das Lastschriftverfahren werden verbindlich für jeden einzelnen Bestellvorgang abgegeben. Der Kunde teilt der Rollimed GmbH zu diesem Zweck alle erforderlichen Kontoinformationen mit und sorgt für ausreichende Deckung. Bei Lastschriften, die aus Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Angabe falscher Kontodaten, fehlende Kontodeckung usw.), trägt dieser die dafür anfallenden Kosten.
6.3.3. Nebenkosten, wie Kosten der Versendung oder Kosten besonderer Sicherungen und Schutzvorrichtungen, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, gehen zu Lasten des Kunden.
6.3.4. Die Verpackung ist vom Kunden nur zu bezahlen, wenn sie ihm in Rechnung gestellt wird. Für Aufträge mit Sonderlieferdiensten fallen gesonderte Kosten an.

7. Rückgaberecht und Widerruf

7.1. Krankenversicherte sind nicht berechtigt, die gelieferte Ware zurückzugeben. Die Rollimed GmbH übernimmt insbesondere nicht das Risiko, dass die Produkte durch unsachgemäße Lagerung bei den Krankenversicherten Schaden nehmen.
7.2. Widerrufsbelehrung: Verbrauchern gem. § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht bei solchen Waren zu, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit zur Rücksendung geeignet sind (unbenutzt und originalverpackt) und die nicht auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Verbraucher kann Verträge, bei denen ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt ist, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
7.3. Der Widerruf ist zu richten an:Rollimed GmbH, Landsberger Straße 250, 12623 Berlin. Dem Widerruf muss eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, wann die Ware bezogen wurde, beigefügt sein. Andernfalls wird eine 10%ige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Kaufpreis wird entweder durch Überweisung oder durch Gutschrift erstattet. Bei fehlender Orginalverpackung, Gebrauchsspuren, Beschädigung, Beschriftung etc. hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten.
7.4. Widerrufsfolgen: Im Falle des wirksamen Widerrufs des Verbrauchers sind die beiderseits empfangenen Leistungen (einschließlich etwaig vom Verbraucher entrichteter Hinsendekosten) zurückzugewähren. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren, hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten. Bei Rücksendungen von Waren, deren Bestellwert insgesamt € 40,00 nicht übersteigt, trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware ist mangelhaft oder stellt eine Falschlieferung dar. Andernfalls trägt die Rollimed GmbH die Kosten der Rücksendung.
7.5. Ist der Besteller Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Kosten und Gefahr einer etwaigen Rücksendung trägt in diesem Fall der Kunde.
7.6. Auf den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB wird hingewiesen.

8. Zahlungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

8.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei früheren Zahlungen wird kein Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Rollimed GmbH eingeht.
8.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz nach dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz berechnet (§§ 247, 288 BGB). Der Anspruch auf Verzugsschäden bleibt unberührt. Bei Rechnungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem genannten Basiszinssatz. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
8.3. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen die Krankenkasse/den privat Krankenversicherten oder Verbraucher zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

9. Datenschutz

9.1. Die Rollimed GmbH beachtet die deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten der Kunden vertraulich um. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert werden.
9.2. Bei der Aufgabe der Bestellung ist der Kunde mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung aufgegebenen Daten einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.
9.3. Die Rollimed GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Auslieferung der bestellten Ware und bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben. Die Rollimed GmbH ist zudem berechtigt, die Daten des Geschäftspartners für Maßnahmen der Kundenpflege zu verwenden und an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Rollimed GmbH, die Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben. Der Kunde kann seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Für diesen Fall verpflichtet sich die Rollimed GmbH, die Daten unverzüglich zu löschen.

10. Gewährleistung, Mängelrüge, Mängelansprüche

10.1.1. Die Rollimed GmbH hat Sachmängel der Lieferungen, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10.1.2. Wenn eine Nacherfüllung für die Rollimed GmbH mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, und diese deshalb unangemessen belastet, kann die Rollimed GmbH die Nacherfüllung verweigern. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung oder der Verspätung der Wahl des Gewährleistungsrechts oder im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen.
10.1.3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 2 Jahren. Soweit zulässig, wird die Gewährleistung auf den Haftungsumfang des Vorlieferanten/Herstellers beschränkt.

10.2. Verhältnis gegenüber Großhändlern, Herstellern, Versandapotheken

10.2.1. Der Kunde hat von der Rollimed GmbH gelieferte Ware bei Eingang bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck, aber ggf. auch im Hinblick auf das Medizinproduktegesetz, unverzüglich auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstands bzw., wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels, schriftlich oder per Telefax bei der Rollimed GmbH eingegangen ist.
10.2.2. Bei verspäteter Anzeige sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Transportschäden sind dem Spediteur und der Rollimed GmbH anzuzeigen.
10.2.3. Die Rollimed GmbH ist ihrerseits verpflichtet, Sach- und Rechtmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem sie einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Großhändler/der Herstellerfirma/der Versandapotheke schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte dar.

10.3. Verhältnis gegenüber Krankenversicherten und sonstigen Kunden

10.3.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist.
10.3.2. Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Kunde hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Allerdings bleibt die Rollimed GmbH berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

11. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

11.1. Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelung ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff., bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.
11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Rollimed GmbH nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
11.3. Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Rollimed GmbH nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
11.4. In jedem Fall – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – ist eine etwaige Ersatzpflicht der Rollimed GmbH auf solche Schäden begrenzt, die als mögliche Folge der zum Ersatz verpflichtenden Handlung voraussehbar waren.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag unterliegt unter Ausschluss der Bestimmungen über den internationalen Kauf dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Potsdam.

13. Unwirksame Klauseln

Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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